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Heizungsförderung 2024 (BEG EM) - Förderprogramm für erneuerbare Energien ab 01.01.2024

Sie wollen Ihre Heizung sanieren oder die alte Ölheizung/Gasheizung tauschen? Dann sollten Sie sich unbedingt die Heizungsförderung 2024 im Rahmen des Förderprogramms für erneuerbare Energien der Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG - genauer ansehen. Auch im Jahr 2024 wird die Förderung fortgesetzt und Sie erhalten erneut Zuschüsse für Biomasseanlagen (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung und Holzvergaserkessel), Solarthermie-Anlagen sowie Wärmepumpen, welche die aktuellen Anforderungen von der BEG erfüllen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die möglichen, kumulierbaren Fördermöglichkeiten. Gedeckelt ist die maximale Heizungsförderung in 2024 bei 70%.

Zur Erklärung:

-Die Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude steht allen offen, vom privaten Hausbesitzer oder Unternehmen bis hin zu Kommunen.
-Der einkommensabhängige Bonus von 30% ist gedacht für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
-Der Geschwindigkeitsbonus liegt bei derzeit 20%. Er gilt bei Austausch einer bestehenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen oder Nachtspeicherheizung in selbstgenutztem Wohneigentum, welche noch funktionsfähig ist (keine Anforderungen an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme). Zusätzlich wird der Austausch von funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizungen gefördert, wenn der Zeitpunkt der Inbetriebnahme mind. 20 Jahre zurückliegt. Der Geschwindigkeitsbonus läuft bis einschließlich 2028, danach wird dieser Bonus stufenweise abgesenkt.
 
BEG Heizungsförderung 2024

- Zusätzlich gibt es bei Luft-Wasser-Wärmepumpen einen Effizienzbonus von weiteren 5%, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Die maximale Deckelung bleibt hierbei unverändert bei 70%.
 
Wichtig: Beachten Sie, dass Sie den Förderantrag bei der KFW stellen, bevor Sie einen Kauf tätigen oder dem Handwerker einen Auftrag erteilen. Erst nach Eingang des Förderantrags (hier gilt das Eingangsdatum des Antrages bei der KFW) dürfen Sie den Kaufabschluss tätigen bzw. die Ware kaufen oder bestellen. 
Tipp: Sammeln Sie alle Angebote vor Antragstellung, damit auch wirklich alle förderfähigen Kosten beachtet werden können.
 

Möchten Sie unseren BEG-Heizungsförderung-Service für 2024 nutzen? So einfach funktioniert es:

  1. Fordern Sie bei uns ein unverbindliches Angebot für Ihre neue Heizung an.
  2. Falls Sie eine Biomasseheizung installieren möchten, besprechen Sie das Vorhaben mit dem Schornsteinfeger.
  3. Füllen Sie unseren Fördelmittel-Fragebogen >>hier<< aus.
  4. Wir kümmern uns um die Anträge bei der KFW und Sie erhalten die Bestätigung.
  5. Nach Eingangsbestätigung des Antrages, können Sie mit Ihrem Projekt beginnen.
  6. Heizung installieren.
  7. Wir bieten Ihnen eine einfache Lösung für den hydraulischen Abgleich, dieser wird benötigt für den Erhalt der Förderung.
  8. Unsere erweiterte Inbetriebnahme buchen, wir kommen und kontrollieren die Heizanlage und stellen Ihnen dann die benötigte Fachunternehmer-Erklärung aus.
  9. Im Falle einer Biomasseheizung muss diese vom Schornsteinfeger abgenommen werden.
  10. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu (Rechnungen, Schornsteinfegerabnahme, etc.).
  11. Wir reichen Ihren Verwendungsnachweis bei der KFW ein.
  12. Nach etwa ca. 4 bis 16 Wochen erhalten Sie Ihre Fördermittel.

Ein reibungsloser Prozess, um von unseren Service zu profitieren.

 

Was sind förderfähige Kosten?

Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die BEG Heizungsförderung in 2024 angesetzt werden:
  • Anschaffungskosten für die neue Heizung sowie alle dazugehörigen Anlagenkomponenten
  • Entsorgungskosten alter Heizung (ebenso Öltanks etc.) durch Fachunternehmen
  • Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
 
Notwendige Maßnahmen für eine BEG Heizungsförderung 2024 in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage ggf. inkl. Öltanks (nur im Fall der Inanspruchnahme des Geschwindigkeitsbonus)
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
  • notwendige Wanddurchbrüche
  • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
  • Schornsteinsanierung oder Installation eines außenliegenden Edelstahlschornsteins
  • Anschaffung und Installation von Pufferspeichern oder Hygienespeichern
  • Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage
 
Die BEG Heizungsförderung 2024 ist auf folgende Summen begrenzt:
  • bei Einfamilienhäusern liegt die Höchstgrenze bei 30.000 Euro, dieser Betrag gilt auch bei einem Mehrfamilienaus für die erste Wohneinheit
  • für jede weitere Wohneinheit wird die Fördersumme um jeweils 15.000 Euro angehoben (bis zur 6. Wohneinheit - danach weitere 8.000 Euro pro Wohneinheit)
  • Grundsätzlich können hier die Bruttokosten, d.h. inklusive Umsatzsteuer, angesetzt werden. Allerdings können vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller (Unternehmen) nur die Nettokosten geltend machen.

Die Zuständigkeit für Einzelmaßnahmen, wie z. B. eine Heizungssanierung, wird im Rahmen der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen) von KFW bei Bestandsgebäuden übernommen.


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