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BAFA Förderung - Förderprogramm für erneuerbare Energien ab 01.01.2024

Sie wollen Ihre Heizung sanieren oder die alte Ölheizung/Gasheizung tauschen? Dann sollten Sie sich unbedingt das Förderprogramm für erneuerbare Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA - genauer ansehen. Auch im Jahr 2024 wird die Förderung fortgesetzt und Sie erhalten erneut Zuschüsse für Biomasseanlagen (Pelletheizung, Holzvergaserkessel etc.), Solarthermie sowie Wärmepumpen, welche von der BAFA gelistet werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die möglichen, kumulierbaren Fördermöglichkeiten, gedeckelt ist das Ganze bei 70%.

Zur Erklärung:

-Die Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude steht allen offen, vom privaten Hausbesitzer bis hin zu Kommunen.
-Der einkommensabhängige Bonus von 30% ist gedacht für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
-Der Geschwindigkeitsbonus liegt bei derzeit 25%. Er gilt bei Austausch einer fossilen Heizung in selbstgenutztem Wohneigentum, die älter als 20 Jahre und noch funktionsfähig ist. Er läuft bis einschließlich 2028, danach wird dieser Bonus stufenweise abgesenkt.
 
Bafa Foerderung 2024
 
Wichtig: Beachten Sie, dass Sie den Antrag beim BAFA stellen, bevor Sie einen Kauf tätigen oder dem Handwerker einen Auftrag erteilen. Erst nach Eingang des Förderantrags beim BAFA (hier gilt das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA) dürfen Sie den Kaufabschluss tätigen bzw. die Ware kaufen oder bestellen. 
Tipp: Sammeln Sie alle Angebote vor Antragstellung, damit auch wirklich alle förderfähigen Kosten beachtet werden können.
 

Möchten Sie unseren BAFA-Fördermittelservice nutzen? So einfach funktioniert es:

  1. Fordern Sie bei uns ein unverbindliches Angebot für Ihre neue Heizung an.
  2. Holen Sie die erforderliche Genehmigung für den Einbau von Ihrem Schornsteinfeger ein.
  3. Füllen Sie unseren BAFA-Fragebogen >>hier<< aus.
  4. Wir kümmern uns um die Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Sie erhalten die Bestätigung.
  5. Nach der Bestätigung das der Antrag eingegangen ist vom BAFA, können Sie mit Ihrem Projekt beginnen.
  6. Heizung installieren.
  7. Wir bieten Ihnen eine einfache Lösung für den hydraulischen Abgleich, dieser wird benötigt für den Erhalt der BAFA-Förderung.
  8. Unsere erweiterte Inbetriebnahme buchen, wir kommen und kontrollieren die Heizanlage und stellen Ihnen dann die benötigte Fachunternehmer Erklärung aus.
  9. Die Anlage muss dann vom Schornsteinfeger abgenommen.
  10. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Schornsteinfegerabnahme, BAFA-Unterlagen).
  11. Wir reichen Ihren Verwendungsnachweis beim BAFA ein.
  12. Nach etwa 4 bis 16 Wochen erhalten Sie Ihre Fördermittel.

Ein reibungsloser Prozess, um von unseren Fördermitteln zu profitieren.

 

Was sind förderfähige Kosten?

Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung angesetzt werden:
  • Anschaffungskosten für die neue Heizung sowie alle dazugehörigen Anlagenkomponenten
  • Entsorgungskosten alter Ölheizung / Tanks durch Fachunternehmen
  • Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
 
Notwendige Maßnahmen für eine BAFA Förderung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. Öltanks (nur im Fall einer höheren Förderung in Kombination mit der Entsorgung einer alten Ölheizung)
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
  • notwendige Wanddurchbrüche
  • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
  • Schornsteinsanierung oder Installation eines außenliegenden Edelstahlschornsteins
  • Anschaffung und Installation von Pufferspeichern oder Hygienespeichern
  • Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
  • Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage
 
Die BAFA Förderung ist auf folgende Summen begrenzt:
  • bei Einfamilienhäusern liegt die Höchstgrenze bei 30.000 Euro, dieser Betrag gilt auch bei einem Mehrfamilienaus für die erste Wohneinheit
  • Grundsätzlich können hier die Bruttokosten, d.h. inklusive Umsatzsteuer, angesetzt werden. Allerdings können vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller nur die Nettokosten geltend machen.

Die Zuständigkeit für Einzelmaßnahmen, wie z. B. eine Heizungssanierung, wird im Rahmen der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen) von der BAFA übernommen. Sollte eine gesamte BEG Förderung für die Errichtung eines Effizienzhauses geplant sein, so liegt auch die Förderung einer Heizungssanierung in der Zuständigkeit der BEG.